Verfassung der evangelischen Kindertageseinrichtung "Himmelswunder"

  • Präambel

  • § 1 Entscheidungsgremien

  • a. Kindersitzung

    b. Wahlordnung

    c. Kinderkonferenz

  • § 2 Entscheidungsbereiche

    a. Tagesstruktur

    b. Gestaltung des Tagesablaufes

    c. Raumgestaltung

    d. Anschaffungen

    e. Inhaltliche Planung

    f. Regeln

    g. Hygiene

    h. Mahlzeiten

    i. Schlafen

    j. Beschwerden

    k. Personal

  • § 3 Regelwerk

    a. Kleidung

    b. Schutz des Kindes

    c. Mahlzeiten

  • § 4 Geltungsbereich

  • § 5 Evaluation

  • § 6 Inkrafttreten und Gültigkeit

  • Anhang

    Übersicht Entscheidungsbereiche

  • Präambel

Am 9. März 2016 trat das pädagogische Team der Kindertageseinrichtung „Himmelswunder“, Lindener Str. 138, 44879 Bochum in einer Teamsitzung zusammen. Die Mitarbeiter verständigten sich auf die künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder.

  • Die Beteiligung der Kinder an betreffenden Entscheidungen wird als Grundrecht anerkannt.
  • Die pädagogische Arbeit soll an diesem Grundrecht ausgerichtet werden. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine notwendige Voraussetzung für gelingende Selbstbildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns.
  • Die Beteiligung der Kinder an betreffenden Entscheidungen wird als Grundrecht anerkannt
  • §1 Entscheidungsgremien

a. Kindersitzung

 

Aus Mond- und Sternengruppe werden jeweils auf Gruppenebene nach demokratischen Wahlprinzipien zwei Vertreter aus dem Kreis der Vorschulkinder bestimmt. Die gewählten Kinder vertreten die Wünsche, Interessen und Ideen ihrer Stammgruppe im Rahmen einer Kindersitzung, die aus folgenden Mitgliedern besteht:

  • Zwei Vertreter aus der Mondgruppe
  • Zwei Vertreter aus der Sternengruppe
  • Drei Fachkräfte
  • Die Kindersitzung tagt ca. zweimal im Monat
  • Die Vertreter sind die offiziellen Gruppensprecher

 Die Ergebnisse aus den Kindersitzungen werden im Rahmen einer Kinderkonferenz transparent dargestellt.

 

 

b. Wahlordnung

  • Gewählt wird grundsätzlich unter zu Hilfenahme von Wahlsteinen
  • Nach Abfrage haben die Vorschulkinder die Möglichkeit, sich freiwillig zur Wahl des Gruppensprechers aufstellen zu lassen.
  • In einem separaten Raum werden die Portraits der Wahlkandidaten in Verbindung mit einem blickdichten Gefäß aufgestellt. In Begleitung von zwei Fachkräften der Kindertageseinrichtung „Himmelwunder“ steht jedem Kind zu, mit einem Wahlstein seine Entscheidung zu treffen. Direkt nach der Wahl werden die Steine in der jeweiligen Gruppe ausgezählt und somit die beiden Sprecher ermittelt.
  • Das Wahlergebnis wird offiziell auf dem Flip Chart ausgestellt und bekannt gegeben.
  • Die Bilder der gewählten Gruppensprecher werden in der jeweiligen Gruppe sichtbar präsentiert.
  • Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl.

Die Ergebnisse werden von einer Fachkraft und einem Kind, das sich zur Verfügung stellt schriftlich bzw. malerisch festgehalten und einem Ordner archiviert. Dieser wird im Büro der Kindertageseinrichtung untergebracht. Die Ergebnisse aus den Kindersitzungen werden im Rahmen der Kinderkonferenzen von den Gruppensprechern an alle weitergeleitet.

 

 

c. Kinderkonferenz 

  • In der Kinderkonferenz sind alle Kinder und Teile des pädagogischen Personals vertreten.
  • In der Kinderkonferenz wird nach den gleichen Prinzipien wie in der Kindersitzung gewählt und abgestimmt.
  • Es gilt das identische Protokollverfahren.
  • Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl.
  • Die Konferenz tagt nach Bedarf.
  • §2 Entscheidungsbereiche

a. Tagesstruktur

  • Die Tagesstruktur wird durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung „ Himmelswunder“ festgelegt und orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder.

 

b. Gestaltung des Tagesablaufes

  • Die Kinder haben das Recht, den Tagesablauf mit zu gestalten.
  • Die Kinder haben das Recht im Rahmen der Frühstücksphase frei zu wählen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie frühstücken möchten.
  • Die Kinder haben das Recht, das Freispiel während des gesamten Kita Alltages situationsbedingt zu nutzen und individuell für sich zu gestalten.

 

c. Raumgestaltung

  • Die Kinder haben das Recht, sich aktiv an der Raumgestaltung zu beteiligen. Wünsche und Ideen der Kinder werden berücksichtigt.

 

d. Anschaffungen

  • Die Kinder haben das Recht bei Anschaffungen über die Gruppensprecher ihre Wünsche und Vorstellungen zum Ausdruck zu bringen. Diese werden bei der Planung nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

e. Inhaltliche Planung

  • Die Kinder haben das Recht, bei der Gestaltung von Projekten und pädagogischen Angeboten mit zu wirken.

 

f. Regeln

 

Die Kinder haben das Recht, gewisse Regeln mit zu gestalten und fest zu legen. Folgende Regeln werden von den Fachkräften vorgegeben und festgelegt:

  • Niemand darf verletzt oder beleidigt werden.
  • Konflikte werden verbal und nicht durch Gewalt entschieden.
  • Einrichtung und materielle Ausstattung dürfen nicht beschädigt werden.
  • Gegenstände dürfen aus der Einrichtung nicht mitgenommen werden, es sei denn dieses wurde durch eine Fachkraft genehmigt.
  • Beim Verlassen des Gruppenraumes muss sich das Kind bei einer Fachkraft abmelden. Dieses gilt auch beim Hinausgehen auf das Außengelände.
  • Das selbstständige Verlassen der Einrichtung ist nicht erlaubt.

Die Regeln gelten zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung.

 

 

g. Hygiene

  • Die Kinder haben das Recht auf eine individuelle hygienische Betreuung. Berücksichtigt werden dabei die gesetzlichen Richtlinien, die Privatsphäre des Kindes, die Wünsche des Kindes und der jeweilige Entwicklungsstand des Kindes.

 

h. Kleidung

  • Die Kinder haben das Recht, dem Wetter angepasste Kleidung zu tragen. Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

 

i. Mahlzeiten

  • Die Kinder haben das Recht auf regelmäßige gesunde Mahlzeiten.
  • Bei Kenntnis eventueller Unverträglichkeiten bzw. Allergien sind diese zu berücksichtigen.
  • Zudem können die Kinder bei der Gestaltung des Speiseplans ihre Wünsche zum Ausdruck bringen.
  • Die Kinder haben das Recht, während ihrer gesamten Anwesenheit in der Kindertageseinrichtung auf diverse ungesüßte Getränke zu zu greifen.
  • Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, ob und wann sie essen möchten. Dabei wird ihnen die Gelegenheit gegeben, sich das Essen selbst auf zu füllen. Die Zeiten für die Nahrungsaufnahme sind strukturell im Tagesablauf verankert. Dieser ist in der Konzeption nieder geschrieben.

 

j. Schlafen

  • Die Kinder haben das Recht auf individuell gestaltete Ruhephasen während des Tagesablaufes. Insbesondere zur Mittagszeit wird eine dem Kind und der Altersklasse angemessene Ruhephase angeboten. Dabei werden die Bedürfnisse, Wünsche und Rituale des Kindes berücksichtigt.

 

k. Beschwerden

  • Die Kinder haben das Recht, ihre Beschwerden jederzeit zu äußern. Dazu können sie sich an ihre Bezugsperson, an die Gruppensprecher wenden oder den Rahmen der Kinderkonferenz nutzen.

 

l. Personal

  • Die Kinder haben das Recht, ihre Bezugsperson und Ansprechpartner selbst zu wählen.
  • §3 Regelwerk

a. Kleidung

  • Bei einer Außentemperatur von mindestens 15 Grad dürfen die Kinder eigenständig entscheiden, ob sie beim Spiel auf dem Außengelände eine Jacke tragen oder nicht. Dabei sind die Wetterverhältnisse zu berücksichtigen.
  • Bei Regen und Matschwetter werden Matschhose, Regenjacke und Gummistiefel getragen.
  • In den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung werden Pantoffel getragen.

 

b. Schutz des Kindes 

  • Bei starker Sonneneinstrahlung müssen die Kinder bevor sie in die Kindertageseinrichtung kommen zu Hause eingecremt werden.
  • Im weiteren Tagesverlauf wird dieses von einer Fachkraft in Zusammenarbeit mit dem Kind übernommen. Eine entsprechende Creme ist von zu Hause mit zu bringen.
  • Zusätzlich ist eine entsprechende Kopfbedeckung von zu Hause mit zu geben.

Es gilt beim Entscheidungsrecht des Kindes, dass Leib und Seele nicht in Gefahr sein dürfen.

 

 

c. Mahlzeiten

  • Süßigkeiten und ein süßes Frühstück sind nicht erwünscht und erlaubt. Folgende Dinge werden in der Einrichtung nicht verzehrt: Süße Brotaufstriche, Joghurt, Quark, Waffeln, Kuchen, Gebäck, Salzgebäck, Müsli, Milch und gesüßte Getränke.
  • Nach Absprache gibt es Ausnahmefälle (Feste und Feiern).
  • Die Eltern sorgen für den Snack ihres Kindes, der am Nachmittag verzehrt wird.

Die aufgeführten Bestimmungen betreffen auch die Kinder aus der U3 Betreuung. Allerdings wird in einigen Bereichen dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend entschieden.

  • §4 Geltungsbereich

Die vorliegende Verfassung gilt für die Kindertageseinrichtung „Himmelswunder“,

Lindener Str. 138, 44879 Bochum.

 

Die pädagogischen Mitarbeiter verpflichten sich, ihre pädagogische Arbeit

an den Beteiligungsrechten der Kinder auszurichten.

  • §5 Evaluation

Die Kita Verfassung wird einmal im Jahr von den pädagogischen Mitarbeitern evaluiert.

  • §6 Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Kita Verfassung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft und gilt ein Jahr.

  • Anhang

Übersicht Entscheidungsbereiche:

Entscheidungsbereiche Selbstbestimmung Kind Mitbestimmung Kind / Fachkraft Fremdbestimmung Fachkraft
       
Tagestruktur     X
Gestaltung Tagesablauf   X  
Raumgestaltung   X  
Anschaffungen   X  
Inhaltliche Planungen   X  
Schutz des Kindes     X
Hygiene   X  
Kleidung   X  
Mahlzeiten X    
Schlafen X    
Beobachtung und Dokumentation     X
Beschwerden X    
Personal X